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Verbraucherschützer sind sich einig, die Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung, dazu zählt auch die Tierhalterhaftpflichtversicherung!
Nach deutschem Recht
(BGB § 833) haftet der Halter eines Tieres unbegrenzt, wenn das Tier einem anderen auch ohne Schuld
(Gefährdungshaftung) einen Schaden zufügt. Und zwar mit seinem Einkommen, seinem Vermögen und seinem zukünftigen Einkommen!
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